13.10.2026
Windmöller
Sanierung über ein Schutzschirmverfahren

Foto/Grafik: Windmöller
Produktion von Bodenbelägen: das Werk von Windmöller in Detmold.
Der angeschlagene Bodenbelagshersteller Windmöller begibt sich für die Sanierung unter ein Schutzschirmverfahren. Das Amtsgericht Detmold hat mit Beschluss vom 9.10.2026 dem entsprechenden Antrag entsprochen, nachdem es die Bestätigung der DHS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über ausreichende Liquidität und positive wirtschaftliche Aussichten geprüft hat.
Der Geschäftsbetrieb mit derzeit rund 280 Mitarbeitenden läuft uneingeschränkt weiter, bestehende Aufträge werden wie gewohnt bearbeitet, neue Aufträge können jederzeit platziert werden. „Mit dem Schutzschirmverfahren nutzen wir rechtzeitig einen Weg des Gesetzgebers, um das Unternehmen in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage beschleunigt zu sanieren und im Laufe des nächsten Jahres wieder zukunftsfähig aufzustellen“, sagt Matthias Windmöller, CEO der Windmöller GmbH. Für diese Aufgaben hat Matthias Windmöller die Restrukturierungsexperten Frederik Wittop (CFO/CRO), Partner der Unternehmensberatung Montag & Montag, Holger Rhode und Dr. Raul Taras, beide Partner der Kanzlei Görg sowie Dr. Sebastian Hagemann, Partner der Reitze Recker Hagemann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH an seine Seite geholt.
Notwendig wurde der Antrag, da die Windmöller GmbH in den vergangenen drei Monaten deutliche Umsatzeinbußen infolge einer drastisch gesunkenen Nachfrage vor allem im Handelssegment für Bodenbeläge im Rahmen der Krise in der Baubranche zu verzeichnen hatte. Diese negative Marktentwicklung hat das Unternehmen nach mehr als zwei Sanierungsjahren erneut stark getroffen.