18.12.2025
Deutsche Möbelindustrie
Erleichterung über Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung
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Foto/Grafik: VDM / COR
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Nach den erfolgreichen Trilogverhandlungen hat das EU-Parlament der Verschiebung und Vereinfachung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) final zugestimmt. „Unsere Unternehmen gewinnen Zeit und werden von unnötiger Bürokratie entlastet – ein wichtiger Schritt für mehr Praxistauglichkeit und Planungssicherheit“, kommentiert Jan Kurth, Geschäftsführer der Verbände der Deutschen Möbelindustrie, die Entscheidung. „Damit wurde den Forderungen der gesamten Wertschöpfungskette Holz und Möbel entsprochen und der dringend notwendige Bürokratieabbau endlich einmal in die Tat umgesetzt.“
Die Unternehmen erhalten nun ein zusätzliches Jahr Zeit, um die neuen EU-Vorgaben zur Verhinderung von Entwaldung umzusetzen. Große Marktteilnehmer und Händler müssen die Verpflichtungen der Verordnung erst ab dem 30. Dezember 2026 erfüllen, Kleinst- und Kleinunternehmen aus Niedrig-Risiko-Ländern, deren Produkte zuvor nicht unter die EU-Holzhandelsverordnung gefallen sind, ab dem 30. Juni 2027. „Diese Fristverlängerung gibt allen Beteiligten die nötige Zeit, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten“, so Kurth.
Als besonders erfreulich wertet er, dass die Pflicht zur Abgabe einer Sorgfaltserklärung künftig ausschließlich bei denjenigen Unternehmen liegt, die relevante Rohstoffe oder Produkte als erste auf dem EU-Markt in Verkehr bringen. Ebenso entfällt die Weitergabe der Referenznummern an nachgelagerte Wirtschaftsakteure ab dem zweiten Marktteilnehmer. Nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler werden damit deutlich entlastet. „Die heutige Entscheidung bedeutet eine spürbare Vereinfachung und eine große Entlastung für die Möbelindustrie“, fasst Kurth zusammen.